Teilnahmebedingungen Jugendkampagne „Generation Zukunft“
Jugendkampagne „Generation Zukunft“ - Teilnahmebedingungen
Die Jugendkampagne „Generation Zukunft“ ist eine Initiative der Jugendorganisationen in Nordrhein-Westfalen gefördert vom Pakt mit der Jugend in Nordrhein-Westfalen. Zu den Initiatoren gehören der Landesjugendring NRW e.V., die Arbeitsgemeinschaft „Haus der offenen Türen“ NRW, die Landesarbeitsgemeinschaft Jugendsozialarbeit NRW, das Paritätische Jugendwerk NRW und die Landesvereinigung Kulturelle Jugendarbeit NRW.
Aufgabe für alle, die sich an der Jugendkampagne „Generation Zukunft“ beteiligen ist es, sich einzumischen in die Diskussion über neue Chancen für junge Menschen in Nordrhein-Westfalen. Unter dem Motto „Neue Chancen für alle Lebensträume“ sind Jugendliche aufgefordert, ihre Wünsche, Ideen und Anregungen zu den Themen Bildung und Arbeit, Mitbestimmung, Integration sowie Kinder- und Jugendkultur auf kreative Weise zum Ausdruck zu bringen.
Jeder Teilnehmer erkennt mit seiner Teilnahme diese Teilnahmebedingungen an.
Wer kann mitmachen?
An der Jugendkampagne können sich Jugendliche aus Nordrhein-Westfalen im Alter von 12 bis 27 Jahren beteiligen. Bei minderjährigen Teilnehmern ist die Zustimmung der Erziehungs- berechtigten erforderlich.
Teilnahmemöglichkeiten / Kategorien
Um den Jugendlichen einen vielfältigen Zugang zur Jugendkampagne „Generation Zukunft“ zu öffnen, ist die Beteiligung auf zwei unterschiedlichen Wegen möglich:
Kategorie 1: Mitmachen im Web
Über eine webbasierte Toolbox unter http://www.generation-zukunft-nrw.de kann der Teilnehmer Mitglied im Netzwerk der Generation Zukunft werden. Die Toolbox ermöglicht das Hochladen eines Fotos und die Formulierung eines Textbeitrages, in dem der Teilnehmer Stellung beziehen kann zu seinen Chancen von morgen. Jeder Beitrag nimmt durch Anerkennung der Teilnahmebedingungen, Ausfüllen des Online-Registrierungsformulars und Anklicken des Buttons „abschicken“ an der Verlosung der ausgelobten Preise teil.
Kategorie 2: Mitmachen vor Ort
Wer mit der Jugendgruppe mitmachen möchte, kann in dieser Kategorie eine lebensgroße Figur auf kreative Weise mit seinen Zukunftswünschen- und träumen ausstatten. Teilnehmen können nur Jugendgruppen von Einrichtungen, die Mitglied in einer der fünf Trägerorganisationen sind.
Mit der Bestellung einer Figur ist die Anmeldung zur Mitmachaktion vor Ort verbunden. Für die Anlieferung der Figur, die Abholung und die zentrale Ausstellung am Veranstaltungstag im Düsseldorfer Landtag entstehen keine Kosten. Für die Mitmachaktion können Veranstaltungs-pakete gebucht werden. Ausführliche Informationen hierzu erhalten Sie bei den Trägern oder im Organisationsbüro.
Mit der Bestellung und Anmeldung an der Mitmachaktion werden die Teilnahmebedingungen akzeptiert.
Die Bestellung der Figuren erfolgt per Post oder per E-Mail an
Organisationsbüro „Generation Zukunft“
c/o flowconcept Agentur für Kommunikation GmbH
Bad Meinberger Straße 1, 32760 Detmold
Gabriele Greenlee, Andrea Schunk
Email: info@generation-zukunft-nrw.de
Teilnahme als Einzelperson oder als Gruppe
Beiträge können in der Kategorie 1 von Einzelpersonen und in der Kategorie 2 von Jugendgruppen aus Einrichtungen der Trägerorganisationen eingereicht werden.
Wird ein Beitrag von einer Gruppe eingereicht, müssen alle Gruppenmitglieder die Teilnehmerkriterien der Wettbewerbskategorie erfüllen. Bei der Einsendung müssen alle Mitglieder namentlich aufgeführt werden. Gruppen werden durch einen hauptverantwortlichen Gruppensprecher vertreten, der den Beitrag einreicht.
Jeder Teilnehmer bzw. jede Gruppe darf sich auch mit mehreren Beiträgen bewerben. Einzel- und Gruppenbeiträge werden im Jurierungsprozess gleich behandelt und erhalten den für die jeweilige Kategorie vorgesehenen Preis.
Wie können die Figuren kreativ gestaltet werden?
Der Kreativität sind keine Grenzen gesetzt. Dekorieren, kostümieren, malen, kleben, sprühen, texten, beschreiben – alle Ausdrucksweisen sind erlaubt. Jede Figur soll am Ende individuell von den Werten, Wünschen, Zielen und Perspektiven erzählten. Dies kann mal nachdenklich, mal glücklich, mal provokant, mal witzig, mal spannend sein. Die Figuren können alleine, in Gruppen, mit Unterstützung von Künstlern oder prominenten Paten gestaltet werden.
Die gestalteten Figuren müssen mit dem ausgefüllten Bewerbungsbogen versehen sein, auszufüllen sind Name, Anschrift und Telefonnummer des Teilnehmers bzw. des Gruppensprechers und der Gruppenmitglieder sowie eine gültige E-Mail-Adresse.
Verboten sind Beiträge, die Rechte Dritter verletzen (z.B. Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte) oder gegen die guten Sitten oder gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen.
Wer bewertet die gestalteten Figuren?
Im Rahmen der Abschlussveranstaltung im Düsseldorfer Landtag wählen das Publikum sowie eine Jury aus namhaft besetzten Vertretern der Jugendverbände, Wirtschaft, Gesellschaft und Politik ihre Favoriten aus allen gestalteten Figuren aus.
Was gibt es zu gewinnen?
Kategorie 1: Mitmachen im Web
Unter allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern im Web werden 10 iPod Nano und 10 iPod Touch verlost.
Kategorie 2: Mitmachen vor Ort
Als Preise winken drei Kinonächte für je 20 Personen sowie eine Erlebnisreise für zwei Personen mit dem Besuch eines internationalen Sportevents.
Bewerbungsschluss
Beiträge im Web können vom 01. Juni bis zum 31. Oktober 2010 (Bewerbungsschluss) eingereicht werden. Nach dem 31. Oktober 2010 eingereichte Beiträge werden für die Verlosung der Preise nicht mehr berücksichtigt.
Kampagnenzeitraum:
01.06. – 31.10.2010
Bestellzeitraum für die Mitmachaktion vor Ort: 01.06. – 15.06.2010
Auslieferung der Figuren: ab 07.06.2010
Landesweiter Aktionstag in vielen Städten von Nordrhein-Westfalen: 25.09.2010
Galerie der „Generation Zukunft“ im Düsseldorfer Landtag: November 2010
Wie werden die Gewinner benachrichtigt?
Die Gewinner werden spätestens fünf Wochen nach dem Kampagnenende telefonisch, schriftlich oder per E-Mail benachrichtigt. Ein Preis kann nicht übertragen oder bar ausgezahlt werden. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, einen Gewinn zurückzuziehen und den Preis inner- halb von vier Wochen nach Absenden der Gewinnmitteilung neu zu vergeben, wenn
a) der Gewinner nicht erreichbar ist oder er seinen Preis nicht annehmen kann;
b) keine Zustimmung zur Teilnahme von beiden gesetzlichen Vertretern (in der Regel die Eltern) oder bei alleinigem Sorgerecht vom alleinig Sorgeberechtigten vorliegt; Gewinner müssen die schriftliche Zustimmung vorlegen;
c) der Beitrag Rechte Dritter verletzt (z.B. Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte) oder gegen die guten Sitten oder gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt;
d) Daten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Alter, Wohnsitz) vom Teilnehmer nicht wahrheitsgemäß angegeben wurden.
In den Fällen b) – d) behält sich der Veranstalter vor, einen Teilnehmer oder eine Gruppe von der Teilnahme auszuschließen.
Die Gewinner können namentlich veröffentlicht werden, z.B. im Internet. Mit der Veröffentlichung erklärt sich der Gewinner ausdrücklich einverstanden.
Vorsicht bei so genannten „Rechten Dritter“; Haftungsfreistellung
Es ist nicht zulässig, Werke oder Materialien, die anderen gehören, für den Wettbewerbsbeitrag zu nutzen – außer derjenige, der die Rechte an den Werken oder Materialien hat, hat sich mit der Verwendung einverstanden erklärt. Verboten ist es zum Beispiel Grafiken, Bilder oder Logos zu verwenden, wenn der Rechteinhaber nicht einverstanden ist (zum Beispiel ein Bild von einer Zeichentrickfigur, die jemand anderes gezeichnet hat) oder Fotos zu verwenden, wenn die darauf gezeigte Person nicht einverstanden ist.
Die Teilnehmer versichern, dass sie Urheber ihres Beitrags sind, dass der eingereichte Beitrag frei von Rechten Dritter ist und sie über alle erforderlichen Rechte am eingereichten Beitrag verfügen. Die Teilnehmer versichern auch, dass bei der Darstellung von Personen keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden.
Der Teilnehmer stellt den Veranstalter von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte dem Veranstalter gegenüber wegen Verletzung ihrer Rechte aufgrund des Beitrags des Teilnehmers geltend machen. Diese Freistellung gilt insbesondere für wettbewerbs-, urheber-, marken-, und namens- und persönlichkeitsrechtliche Ansprüche.
Rechte an den Wettbewerbsbeiträgen
Wettbewerbsbeiträge können vom Veranstalter veröffentlicht werden, zum Beispiel im Internet (auch Fotos von Beiträgen). Der Teilnehmer räumt dem Veranstalter hierfür das zeitlich und örtlich unbegrenzte Recht zur Veröffentlichung ein. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass der Veranstalter mit Erhalt des Beitrags Eigentümer des Beitrags wird.
Der Veranstalter behält sich vor, im Internet veröffentlichte Beiträge zu löschen. Es besteht kein Anspruch auf Veröffentlichung von Beiträgen.
Was geschieht mit Beiträgen nach dem Wettbewerb?
Eine Rücksendung von eingereichten Figuren erfolgt nicht. Die Figuren können im Anschluss am die Abschlussveranstaltung abgeholt werden (der Teilnehmer wird in diesem Fall wieder Eigentümer seines Beitrags). Genauere Hinweise über Abholzeiten werden zu gegebener Zeit auf der Webseite veröffentlicht. Nicht abgeholte Figuren können einbehalten oder vernichtet bzw. gelöscht werden. Das Recht zur Veröffentlichung der Beiträge oder von Abbildungen der Beiträge besteht fort.
Generation Zukunft ist eine gemeinsame Kampagne der Jugendorganisationen in Nordrhein-Westfalen:
Landesjugendring NRW e.V.
Arbeitsgemeinschaft „Haus der offenen Türen“ NRW
Landesarbeitsgemeinschaft Jugendsozialarbeit NRW
Das Paritätische Jugendwerk NRW
Landesvereinigung Kulturelle Jugendarbeit NRW e.V.
Kontakt:
Geschäftsstelle des Landesjugendring NRW e.V.
Martinstraße 2a
41472 Neuss
Telefon: 02131 4695-0
E-Mail: info@ljr-nrw.de
Weitere Ansprechpartner:
Organisationsbüro „Generation Zukunft“
c/o flowconcept Agentur für Kommunikation GmbH
Bad Meinberger Straße 1, 32760 Detmold
Gabriele Greenlee, Andrea Schunk
Tel. 05231 45840-11, E-Mail: info@generation-zukunft-nrw.de
